Oft ist in der Diakonie vom „diakonischen Handeln“ die Rede. Ich finde diesen Begriff missverständlich, weil er nämlich suggeriert, dass es neben sozialarbeiterischem, therapeutischem, pflegerischem oder pädagogischem Handeln auch ein spezifisches diakonisches Handeln gebe. Der Begriff „diakonische Kompetenz“ trifft es in meinen Augen viel besser. In dem Artikel „Was ist diakonische Kompetenz?“ habe ich meine Überlegungen zusammengefasst.
„Kompetenz meint die Fähigkeit, sich in offenen und dynamischen Situationen selbstorganisiert zurechtzufinden (Erpenbeck/von Rosenstiel). Diakonische Kompetenz bedeutet demnach, mündig und fundiert Diakonie zu gestalten und beizutragen, sie zu ermöglichen. Diakonische Kompetenz setzt beim Kern des Diakonischen an. Sie beschreibt den „Tiefengrund“ von Werten, Motivationen, Wissen und Fertigkeiten des Tätigseins in der Diakonie – und zwar grundsätzlich, also „fachlichkeitsübergreifend“. Die unterschiedlichen diakonierelevanten Fachlichkeiten stellen daher keine Alternative zur diakonischen Kompetenz dar, im Gegenteil: die Handelnden können ihr berufliches Handeln auf der Grundlage diakonischer Kompetenz ausüben.“ (Martin Horstmann: „Was ist diakonische Kompetenz?“ Ein Beitrag zu einem hoffentlich nützlichen Konstrukt, 2011, S. 5).
Kurz ein paar Eckpunkte, die mir wichtig sind:
- Diakonische Kompetenz meint also nicht konkrete liturgische, homiletische oder katechetische Tätigkeiten (wie Rituale gestalten, Andachten halten oder Glaubensinhalte kommunizieren), denn diese wären eben Bestandteil liturgischer, homiletischer oder katechetischer Kompetenz.
- Diakonische Kompetenz leistet die Anschlussfähigkeit an sozialberufliche Diskurse. Sie kann sich auf die unterschiedlichen Verständnisse von Professionalität und Fachlichkeit beziehen, in erster Linie natürlich auf die verschiedenen Sozialberufe, letztlich aber auch darüber hinaus.
- Diakonische Kompetenz stellt die Verbindung zwischen dem inhaltlichen Gehalt des Diakonischen und dem Handeln der diakonisch Tätigen her. Dadurch besteht die Chance, dass die eher diffusen Beschreibungsversuche eines „diakonischen Profils“ überwunden werden können.
Die Aufgabe eines diakonischen Kompetenzmodells besteht also darin, zwischen dem inhaltlichen Gehalt des Diakonischen und dem konkreten Tätigsein im diakonischen Alltag zu vermitteln. Gleichzeitig soll diakonische Kompetenz eine Brücke schlagen zwischen individuellem Wissen, Können und Haltung des Diakoniemitarbeiters auf der einen Seite und den organisationalen Anforderungen diakonischer Einrichtungen auf der anderen Seite. Diakonische Kompetenz bezieht sich auf die grundlegende Struktur des Diakonischen und lässt sich eben nicht über einzelne „oberflächliche“ Profilelemente bestimmen.
Mögen diese konzeptionellen Überlegungen hilfreich sein. Vor zwei Jahren hatte ich eine erste Skizze zur diakonischen Kompetenz vorgelegt (Martin Horstmann: Diakonische Kompetenz, in: Volker Herrmann (Hg.): Soziales Leben gestalten. DWI-Jahrbuch 40, Heidelberg 2009, 245-261). Im Zuge meiner Dissertation habe ich nun einige Aspekte präzisiert. Das Modell hat sich nicht verändert, nur benenne ich jetzt keine konkreten Kompetenzelemente, sondern beschreibe einen Ansatz, wie man zu eben solchen Einzelkompetenzen gelangt.